Beratung und Unterstützung (B&U)

Das HPZ unterstützt Lehr- und Fachpersonen sowie schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in der Regelschule. 

Unterstützungsberechtigte
Das Angebot des B&U-Dienstes steht folgenden Personen zur Verfügung:

  • Lehrpersonen / Fachpersonen / Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
  • Schulbehörden
  • Abklärungsstellen
  • Beim Beratungsprozess werden die Eltern stets
    mit einbezogen

Schülerinnen und Schüler mit folgenden Beeinträchtigungen können das B&U-Angebot beziehen:
• Lernen und Verhalten
• Geistige Beeinträchtigung
• Autismusspektrum

Antrag 

Die Schulleitung der Regelschule nimmt Kontakt mit der Leitung der B&U-Dienste auf und/oder füllt das Antragsformular aus. 

Finanzierung / Bewilligung

Für die Regelschulen fallen keine Kosten an. Bei Beratungen über 40 Einheiten braucht es einen Antrags des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) für die Kostenübernahme durch den Kanton.

Haben Sie Fragen zu diesem Angebot? Ramona Deplazes (Kontakt) hilft Ihnen gerne weiter.